Ob für Ihr Straßenfest, Fahrzeugpräsentationen, Werbeveranstaltungen, Kinderpartys oder Geschäftseröffnungen - Verleihen Sie ihrem Event eine besondere Note mit unserer Hüpfburg!
Unsere Hüpfburg ist 3,70 x 4,70 m groß(inklusive Dachplane), und bietet daher Platz für Ihre jungen Besucher.
Der Strom wird durch den Mieter bereitgestellt. Die Benutzung des Gerätes erfolgt auf eigene Gefahr, für Prellungen, Stauchungen oder ähnliches übernimmt der Vermieter keine Haftung.
Eventuelle Ansprüche Dritter trägt der Mieter.
Der Mieter verpflichtet sich, durchgehend eine geeignete (volljährige und nüchterne!) Aufsichtsperson abzustellen, um Verletzungen und Schäden am Gerät zu vermeiden.
Bei Anlieferung durch uns muss der Stellplatz mit Lkw oder PKW mit Anhänger erreichbar sein. Ein mindestens 1 m breiter Weg muss vorhanden sein. - Wenn die Zuwegung nicht befestigt ist, benötigen wir eine Hilfskraft oder kommen dann nach Abstimmung mit entsprechendem zusätzlichen Personal. Das Gerät wird dem Mieter absolut funktionsfähig übergeben. Teilbereiche können ausgebessert sein, was jedoch die Funktionsfähigkeit in keinster Weise beeinträchtigt. – Sollten wider Erwarten Undichtigkeiten oder Verschleisschäden am Gerät oder Zubehör auftreten, ist das sofort dem Vermieter mitzuteilen und dann natürlich für den Mieter kostenfrei !
- Für Schäden, die durch Fremdeinwirkung, mutwillige Beschädigung oder einen ungeeigneten Stellplatz zustande kommen, trägt der Mieter die Verantwortung und haftet in Reparaturkostenhöhe.
Bei Verlust des gemieteten Gerätes oder Zubehör beim Mieter hat der Mieter Ersatz zu stellen oder den Wiederbeschaffungswert zu erstatten, je nach Gerät bis zu ca. 3.900,-- € !
Wenn der Mieter trotz verbindlicher Buchung den Termin absagt, muss der Mieter als Ausfallkosten 40% (i.W. vierzig) der vereinbarten Miete zahlen, wenn keine Ersatzvermietung möglich ist.
Risikoübergang auf den Mieter für den Einsatz bzw. Betrieb unserer Geräte bei Abholung durch den Mieter oder Anlieferung durch uns.
Mindestalter des Mieters und des Fahrers: |
Fahrzeuggruppen A - D ab 21 Jahren Fahrzeuge ab der Gruppe E ab 23 Jahren |
Mindestalter des Führerscheins: | 12 Monate |
Führungsberechtigte: | Das Fahrzeug darf nur vom Mieter, Mitgliedern seiner Familie, dessen Angestellten Berufsfahrern und sonstigen im Mietvertrag eigetragenen Personen geführt werden. Der Mieter hat das Handeln des jeweiligen Fahrers wie eigenes zu vertreten und haftet auch dafür. |
Benutzungsbeschränkung mit unseren Fahrzeugen: | Das Fahren mit unseren Fahrzeugen ist nur in Deutschland, in der Schweiz und in den EU-Ländern möglich. Einreise in die ehemaligen Ostblockstaaten ist nicht möglich. |
Zustellservice: | Zustellung nach vorheriger Absprache. |
Öffnungszeiten: | Früh- oder Spätauslieferung nur nach vorheriger Absprache möglich. Fahrzeugrückgabe ist auch außerhalb der Öffnungszeiten mit vorheriger Absprache möglich. |
Tankservice: | Bei Übergabe erhalten Sie das Fahrzeug mit vollem Tank. Vor Rückgabe sollte das Fahrzeug wieder auf- getankt werden. Tankstellen sind in unserer Nähe. Auf Wunsch tanken wir gegen eine geringe Gebühr das Fahrzeug auf. |
Im Mietpreis enthalten ist eine Kfz-Haftpflichtversicherung in Höhe von € 50 Mio. (bei Personenschäden max. € 8 Mio. je geschädigter Person).
Alle Preise schließen bereits eine Haftungsreduzierung für Schäden am Mietfahrzeug selbst ein (CDW inklusive Fahrzeugdiebstahl). Die Haftung des Mieters ist bei PKW auf € 3000,- und bei LKW auf € 4000,- je Schadenfall beschränkt (Gruppe R € 5000,-).
Die Selbstbeteiligung kann auf Wunsch weiter reduziert werden: bei PKW und LKW auf € 500,-.
Die Haftungsreduzierung entfällt jedoch u.a. bei:
In diesen Fällen haftet der Mieter in Höhe des tatsächlichen Schadens.
Bei Mietern unter 25 Jahren berechnen wir einen Risikozuschlag in Höhe von € 10,- pro Tag (maximal jedoch € 100,-).
Wir bieten Ihnen für jedes Mietfahrzeug die Möglichkeit zum Abschluß einer Insassenunfallversicherung.
Sie bietet Versicherungsschutz für alle berechtigten Fahrzeuginsassen – auch für den Fahrer.
Im Falle eines fremdverschuldeten Unfalls mit Personenschaden, können alle Insassen, neben den Ansprüchen aus der Haftpflichtversicherung des „Gegners“, auch Ansprüche aus der Insassenunfallversicherung geltend machen. Diese Leistungen werden zusätzlich ausgezahlt.
Bei einem durch den eigenen Fahrer schuldhaft verursachten Unfall können nur die übrigen Insassen – nicht der Fahrer – Ansprüche an die Haftpflichtversicherung des Fahrzeughalters stellen. Nur eine Insassenunfallversicherung bietet einen Leistungsanspruch für den Fahrer.
Mitversichert sind Unfälle die im ursächlichen Zusammenhang mit dem Be-und Entladen des Kraftfahrzeugs stehen. Unfälle beim Ein-und Aussteigen sind mitversichert.
Versicherungssummen:
bei Dauerinvalidität € 51.130,- im Todesfall € 25.565,-