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Die Hintelmann-Hüpfburg!

Jetzt für 125€ pro Tag mieten

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Hüpfburgvermietung

Ob für Ihr Straßenfest, Fahrzeugpräsentationen, Werbeveranstaltungen, Kinderpartys oder Geschäftseröffnungen - Verleihen Sie ihrem Event eine besondere Note mit unserer Hüpfburg!

Unsere Hüpfburg ist 3,70 x 4,70 m groß(inklusive Dachplane), und bietet daher Platz für Ihre jungen Besucher.

Mietgrundlagen

Der Strom wird durch den Mieter bereitgestellt. Die Benutzung des Gerätes erfolgt auf eigene Gefahr, für Prellungen, Stauchungen oder ähnliches übernimmt der Vermieter keine Haftung.

Eventuelle Ansprüche Dritter trägt der Mieter.

Der Mieter verpflichtet sich, durchgehend eine geeignete (volljährige und nüchterne!) Aufsichtsperson abzustellen, um Verletzungen und Schäden am Gerät zu vermeiden.

Bei Anlieferung durch uns muss der Stellplatz mit Lkw oder PKW mit Anhänger erreichbar sein. Ein mindestens 1 m breiter Weg muss vorhanden sein. - Wenn die Zuwegung nicht befestigt ist, benötigen wir eine Hilfskraft oder kommen dann nach Abstimmung mit entsprechendem zusätzlichen Personal. Das Gerät wird dem Mieter absolut funktionsfähig übergeben. Teilbereiche können ausgebessert sein, was jedoch die Funktionsfähigkeit in keinster Weise beeinträchtigt. – Sollten wider Erwarten Undichtigkeiten oder Verschleisschäden am Gerät oder Zubehör auftreten, ist das sofort dem Vermieter mitzuteilen und dann natürlich für den Mieter kostenfrei !

- Für Schäden, die durch Fremdeinwirkung, mutwillige Beschädigung oder einen ungeeigneten Stellplatz zustande kommen, trägt der Mieter die Verantwortung und haftet in Reparaturkostenhöhe.

Bei Verlust des gemieteten Gerätes oder Zubehör beim Mieter hat der Mieter Ersatz zu stellen oder den Wiederbeschaffungswert zu erstatten, je nach Gerät bis zu ca. 3.900,-- € !

Wenn der Mieter trotz verbindlicher Buchung den Termin absagt, muss der Mieter als Ausfallkosten 40% (i.W. vierzig) der vereinbarten Miete zahlen, wenn keine Ersatzvermietung möglich ist.

Risikoübergang auf den Mieter für den Einsatz bzw. Betrieb unserer Geräte bei Abholung durch den Mieter oder Anlieferung durch uns.

Benutzungshinweise

  • Untergrund muss frei von Gegenständen sein, die das Kissen beschädigen könnten
  • Das Kissen darf nicht über den Boden gezogen werden
  • Es müssen Helfer vorhanden sein (Auf/Abbau), Aufsichten)
  • Es muss eine Zone um das Kissen geschaffen werden, die jegliche Art von Verletzungen absolut ausschließen. (z.B. Vorsicht bei Blumen, Steinen, Wäschestangen, Stühle, Scherben)
  • Das Kissen muss waagerecht stehen
  • Standplatz des Gerätes muss groß genug sein (Gerät kann “wandern“)
  • Das Kissen muss ausgerollt werden, bevor es aufgeblasen wird
  • Stromkabel muss trocken, stolpersicher und rutschfest verlegt werden
  • Kinder unbedingt vom Gebläse und Strom fernhalten
  • Das Kissen darf nur ohne Schuhe betreten werden
  • Das Kissen nicht mit spitzen Gegenständen betreten
  • Kinder ständig beaufsichtigen
  • Kinderzahl auf dem Kissen begrenzt halten
  • Hüpfburgen nur für Kinder und Jugendliche (Alter bis max. 12 Jahre)
  • Nicht gegeneinander hüpfen
  • Nicht vom Kissen hüpfen oder springen
  • nicht an die Seitenwände der Hüpfburg anhängen (Ecken reißen ab)
  • Auf Rasen wird die Burg mit Heringen fixiert, auf steinigem Untergrund Teppich unterlegen
  • Bei Regen das Gebläse nur mit einem Rollbrett o.ä. abdecken, nie mit Folie
  • Gebläseansaugung frei stellen! Das Gerät kann sonst Fremdkörper ansaugen und durchbrennen